Geltungsbereich, Lieferbedingungen, Haftung und Nutzungsrechte für Verträge mit der Speedpoint GmbH.
Stand: Oktober 2022
Der Besteller ist verpflichtet, die darin enthaltenen Informationen und Daten geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen und Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Wir sind berechtigt, Unterlagen jederzeit herauszuverlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung wird von einer Beendigung des Vertrages nicht berührt.
Wird der Liefergegenstand mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so übertragen wir, soweit die Hauptsache uns gehört, dem Besteller anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 2 genannten Verhältnis. Im Falle der Weiterveräußerung tritt uns der Besteller bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt, sofern er die Voraussetzungen für die Weiterleitung der eingenommenen Beträge an uns geschaffen hat und solange nicht die Voraussetzungen der Bestimmung über Anspruchsgefährdung (§ 321 BGB) eintreten. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf unser Verlangen ist der Besteller zur Offenlegung der Abtretung und zur Herausgabe der für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen an uns verpflichtet.
Ausgenommen von jedem Rückgaberecht ist individuell hergestellte, konfigurierte, angepasste, bearbeitete, Aktions-, Ausverkaufs-, als solche bezeichnete auslaufende, ausgelaufene oder sonstige vom aktuellen Serienstandard abweichende Ware. Das Rückgaberecht erlischt spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Ware und kann wirksam nur ausgeübt werden durch fristgerechte Rücksendung, maßgeblich ist das Eintreffen der Ware bei uns:
Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Dieser wird in seinem eigenen Interesse den sichersten Transportweg wählen und für eine ausreichende Versicherung sorgen. Teilrückgaben von Lieferungen bedürfen gesonderter Vereinbarung.
Dem Besteller steht ein vertragliches Rückgaberecht grundsätzlich nicht zu. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir ihm ein Rückgaberecht ausdrücklich und schriftlich eingeräumt haben. Derartige Rückgaberechte gelten nur für körperliche Gegenstände, also insbesondere nicht für Software, die unkörperlich (nicht auf CD/DVD) geliefert wird. Ein Anspruch auf Einräumung eines Rückgaberechts besteht in keinem Fall. Warenrücksendungen ohne vorherige Vereinbarung eines Rückgaberechts werden ausnahmslos abgelehnt. Wird dem Besteller von uns ein Rückgaberecht eingeräumt, so gilt dieses nur für bereits bezahlte Ware.
Wir haften nicht für einfache Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für
Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind (einfache Erfüllungsgehilfen) ist mit Ausnahme der Fälle vorstehender Ziff. 1.1, 1.3 und 1.4 auf den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und bei Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf die Höhe des Erfüllungsinteresses begrenzt. Bei Verlust von Daten haften wir im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Besteller für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
Dieser Buchstabe M gilt auch für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Schuldverhältnissen, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen. Kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Besteller zustande, so verzichtet der Besteller bereits jetzt auf alle Ansprüche, die über die Haftung nach diesem Buchstaben M hinausgehen.
Dieser Buchstabe M gilt auch für deliktische Ansprüche des Bestellers.
Soweit die Haftung nach diesem Buchstaben M ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm eingesetzter Dritter frei, die über die Haftung nach diesem Buchstaben M hinausgehen, einschließlich Ansprüche aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten.
In Abweichung von vorstehender Ziff. 3 gilt bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware dritter Hersteller sowie bei Einschaltung Dritter bei Pflegeleistungen, dass wir zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden Ansprüche gegen unseren Lieferanten, den Hersteller oder sonstigen Dritten an den Besteller abtreten können. Der Besteller muss in diesem Falle vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch uns, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung, Rücktritt oder Minderung unseren Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nacherfüllung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn dies ist für den Besteller unzumutbar. Entstehen dem Besteller dabei Kosten, die er trotz Zwangsvollstreckung nicht bei diesem beitreiben kann, so sind wir dem Besteller zum Ersatz verpflichtet.
Das Vorstehende gilt auch, wenn wir die Soft- oder Hardware für die Bedürfnisse des Bestellers angepasst, konfiguriert oder sonst verändert haben, es sei denn, der Sachmangel ist durch unsere Leistung verursacht worden.
Die nachfolgenden Regelungen gelten nur, wenn der Endabnehmer ein Unternehmer ist: Rückgriffsansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn wir den Mangel zu vertreten haben; wird der Besteller von einem Abnehmer auf Nacherfüllung in Anspruch genommen, so stehen ihm Rückgriffsansprüche gegen uns nur zu, wenn er uns seinerseits Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat. Rückgriffsansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn wir nicht unsererseits zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt gewesen wären. Rückgriffsfähig sind nur Nacherfüllungsaufwendungen, die zu einer erfolgreichen Nacherfüllung geführt haben. Hat der Abnehmer des Bestellers die Kaufsache zurückgenommen oder der Abnehmer den Kaufpreis gemindert, so stehen dem Besteller Rückgriffsansprüche gegen uns nur zu, wenn er Rücknahme oder Minderung nicht durch Nacherfüllung hätte abwenden können.
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder Garantie (§ 443 BGB) oder wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben (§ 444 BGB), gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung. Alle übrigen Sachmängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem (1) Jahr. Entsprechendes gilt auch für Ansprüche wegen Rechtsmängeln mit folgender Ausnahme: Unbeschadet Satz 1, verjähren Ansprüche wegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, in fünf (5) Jahren. Rückgriffsansprüche, sofern der Endabnehmer ein Unternehmer ist. In diesen Fällen wird auch die Ablaufhemmung gemäß § 445b Abs. 2 BGB ausgeschlossen.
Für die Pflege von Hard- oder Software bedarf es eines gesonderten Vertrages. Es gelten hierfür unsere Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Hard- und Softwarepflege (siehe http://www.speedpoint.de/egb).
Wir sind gesetzlich und darüber hinaus im Verhältnis zu Lieferanten verpflichtet, die Exportbeschränkungen des nationalen sowie des internationalen Rechts, insbesondere des EU- und des US-amerikanischen Rechts zu beachten und diese Beschränkungen auch dem Besteller aufzuerlegen. Der Besteller ist verpflichtet, diese Regelungen ebenfalls zu beachten. Auf Anfrage geben wir dem Besteller Auskunft über die Waren und Leistungen, die von vertraglichen Unterwerfungsverträgen unter US-amerikanisches Exportrecht betroffen sind.
Für die Beachtung von Exportvorschriften ist der Besteller allein verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, Ware an Orte zu versenden oder Leistungen an Orten zu erbringen, für die Exportbeschränkungen gelten. Der Besteller wird andernfalls nach unserer Wahl die Ware an unserem Versendeort abholen oder eine Ersatzadresse benennen.
Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Bestellers bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn wir uns auf Verhandlungen schriftlich eingelassen haben. Die Hemmung endet 3 Monate nach unserer letzten schriftlichen Äußerung.
Personenbezogene Daten verarbeiten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzanforderungen. Für die Auftragsverarbeitung gelten ergänzend unsere Datenschutzregelungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 EU-DS-GVO.
Quelle: AGB Speedpoint 2022 Okt (PDF)